|
Rechtsschutz
Rechtsschutz
Wenn es sich herausstellt, dass eine
Rechtsberatung vom Juristen komplizierte
rechtliche Abklärungen verlangt, oder eine
direkte Beteiligung eines Anwaltes für Verhandlungen oder zur Einleitung
gerichtlicher Schritte nötig ist, so wird im Einverständnis mit dem Mitglied ein
Gesuch an den Rechtsschutzfonds des SBK
gerichtet. Dieser Rechtsschutz wird gewährt, wenn das Mitglied zum Zeitpunkt des
Rechtsstreites (dieser wird im entsprechenden Reglement definiert) im SBK
rechtsmässig aufgenommen ist und bei Anmeldung des Rechtsstreites der zur
Bezahlung fällige Mitgliederbeitrag für das entsprechende Jahr bezahlt ist.
Tritt ein Mitglied aus dem SBK vor Ablauf des dem Abschluss des Rechtsfalles
folgenden Jahres aus, so muss es die vom SBK übernommenen Leistungen
vollumfänglich zurückvergüten.
Sie können das Rechtsschutzreglement nachfolgend als PDF-Dokument herunterladen:
Reglement Rechtsschutz

Für das öffnen der PDF-Dokumente benötigen Sie den Adobe Reader,
die aktuelle Version können Sie direkt von der Webseite des Herstellers "Adobe"
kostenlos herunterladen:
Adobe
Reader 7.0 Deutsch
|