Rechtsschutz

Rechtsschutz
Wenn es sich herausstellt, dass eine Rechtsberatung vom Juristen komplizierte rechtliche Abklärungen verlangt, oder eine direkte Beteiligung eines Anwaltes für Verhandlungen oder zur Einleitung gerichtlicher Schritte nötig ist, so wird im Einverständnis mit dem Mitglied ein Gesuch an den Rechtsschutzfonds des SBK gerichtet. Dieser Rechtsschutz wird gewährt, wenn das Mitglied zum Zeitpunkt des Rechtsstreites (dieser wird im entsprechenden Reglement definiert) im SBK rechtsmässig aufgenommen ist und bei Anmeldung des Rechtsstreites der zur Bezahlung fällige Mitgliederbeitrag für das entsprechende Jahr bezahlt ist. Tritt ein Mitglied aus dem SBK vor Ablauf des dem Abschluss des Rechtsfalles folgenden Jahres aus, so muss es die vom SBK übernommenen Leistungen vollumfänglich zurückvergüten.

Sie können das Rechtsschutzreglement nachfolgend als PDF-Dokument herunterladen:

Reglement Rechtsschutz



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