| Der SBK gewährt seinen Mitgliedern
Studienbeihilfen für Weiterbildungen in Pflege oder
Weiterbildungen mit Bezug zur Pflege in der Schweiz oder im
Ausland, sofern eine vergleichbare Weiterbildung in der Schweiz
nicht angeboten wird. Die Beihilfen werden in Form von
nicht rückzahlbaren Stipendien oder von zinslosen Darlehen
gewährt. Die genauen
Bedingungen entnehmen Sie bitte den Ausführungsbestimmungen zum
Reglement. Bitte beachten Sie, dass der
SBK keine Studienbeihilfen an berufliche
Erstausbildungen gewährt.
Ø
Reglement ¨über den Fonds für die berufliche Weiterbildung
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Ausführungsbestimmungen
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Gesuch um Studienbeihilfe (Antragsformular)
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Formular "Budget"
Der SBK unterhält darüber hinaus einen
Forschungsfonds, der Beiträge an Forschungsarbeiten
gewährt, "die Wissen und Verständnis im Bereich der Gesundheits-
und Krankenpflege schaffen und wissenschaftlichen Anforderungen
genügen". Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den
Ausführungsbestimmungen zum Reglement.
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Reglement Forschungsfonds
Ø
Ausführungsbestimmungen
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Gesuch
um Beitrag aus dem Forschungsfonds (Antragsformular)
Auch die Moriz und Elsa von
Kuffner-Stiftung in Zürich gewährt
Stipendien, um geeigneten Personen die Absolvierung einer
Ausbildung in einem Krankenpflegeberuf zu ermöglichen.
Falls Sie fragen haben, bitte melden Si sich auf unserer
Geschäftsstelle.
Øwww.kuffner.ch |