Personalkommission
Die Mitglieder der Personalkommission (PeKo) werden von den Mitarbeitenden periodisch gewählt. Sie vertreten die Interessen der Arbeitnehmenden gegenüber den Arbeitgebenden.
Bindeglied zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebeneden
In vielen grossen Betrieben nehmen PeKo-Vertreterinnen wichtige Rollen ein. Sie sind Ansprechpersonen bei Unstimmigkeiten, können Ungereimtheiten aufgreifen und weiterleiten.
Als Sprachrohr der Mitarbeitenden hat die PeKo das Recht, Anliegen des Personals bei der Geschäftsleitung zu deponieren und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Die Verhandlung und Druchsetzung von Verbesserungen obliegen den Personalverbänden mit ihrem professionellem Wissen.
Bei komplexen arbeitsrechtlichen Fragen setzt sich die PeKo-Vertreterin mit dem Verband oder dem Personalbüro zusammen.
PeKo-Mitglieder geniessen einen besonderen Kündigungsschutz. Das heisst, ihnen kann nicht aufgrund ihres Engagements gekündigt werden.
Als Sprachrohr der Mitarbeitenden hat die PeKo das Recht, Anliegen des Personals bei der Geschäftsleitung zu deponieren und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Die Verhandlung und Druchsetzung von Verbesserungen obliegen den Personalverbänden mit ihrem professionellem Wissen.
Bei komplexen arbeitsrechtlichen Fragen setzt sich die PeKo-Vertreterin mit dem Verband oder dem Personalbüro zusammen.
PeKo-Mitglieder geniessen einen besonderen Kündigungsschutz. Das heisst, ihnen kann nicht aufgrund ihres Engagements gekündigt werden.
SBK-Mitglieder und PeKo-Vertreterinnen
Spital Thurgau - Psychiatrische Dienste Thurgau
Cornelia Horni-Spirig, dipl. Pflegefachfrau HF
Kantonsspital St.Gallen
Luzia Krempl-Gnädinger, dipl. Pflegefachfrau HF
Spital Wil / Wattwil
Ursula Hollenstein, dipl. Pflegefachfrau HF
Cornelia Horni-Spirig, dipl. Pflegefachfrau HF
Kantonsspital St.Gallen
Luzia Krempl-Gnädinger, dipl. Pflegefachfrau HF
Spital Wil / Wattwil
Ursula Hollenstein, dipl. Pflegefachfrau HF
Ombudsfrau für Angestellte der St.Galler Spitäler
Aline Wenger