

Als Mitglied bestimmst du mit
Die Mitglieder und der Berufsverband gestalten gemeinsam die Zukunft. Mindestens einmal pro Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Mittels ordentlichem Antrag haben die Mitglieder dabei auch die Möglichkeit, Partikularinteressen einzubringen.
Protokoll der Mitgliederversammlung 2025
Protokoll der Mitgliederversammlung 2025
Mitgliederversammlung und Wahlen SBK
Die Mitgliederversammlung, bzw. Jahresversammlung, ist das oberste Organ des SBK St.Gallen – Thurgau – Appenzell. Im Auftrag der Mitglieder leitet und steuert der Sektionsvorstand die Geschicke des Verbandes. An der Mitgliederversammlung werden Jahresbericht, Jahresrechnung und Budget vorgelegt. Ordentliche Wahlen der Gremien finden alle vier Jahre statt. Aus den Reihen der Mitglieder werden die SBK-Delegierten gewählt.
Der Verband übernimmt wichtige Aufgaben:
- Die Pflege als eigenständigen Beruf etablieren und die Position der Pflegefachpersonen stärken.
- Die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen seiner Mitglieder wahren und fördern.
- Die Gesundheits- und Krankenpflege weiterentwickeln und ihre Qualität sichern.
- Die Mitglieder in ihrer beruflichen Tätigkeit und Entwicklung unterstützen.
- Bei Entscheidungen im Gesundheitswesen mitwirken.
- Sich aktiv in der Berufs- und Weiterbildung engagieren sowie die Lehre und Forschung in der Pflege fördern.
Nächster Termin
Die nächste ausserordentliche Mitgliederversammlung findet am 02. Oktober 2025 statt.