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Medienmitteilung - Umsetzungsvorschlag Pflegeinitiative ungenügend – SBK fordert vom Bundesrat die Überarbeitung

Der Berufsverband der Pflegefachpersonen SBK hat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Verordnungen zur Umsetzung von Etappe 1 der Pflegeinitiative einer gründlichen Prüfung unterzogen. Die Vorschläge zur Ausbildungsoffensive sind – mit einigen Abstrichen – akzeptierbar. Die Umsetzung der in Verfassungsartikel 117b festgeschriebenen und vom Parlament im KVG umgesetzten eigenständigen Leistungserbringung ist in den Augen des SBK missglückt und verfassungswidrig.
 
Während das Parlament bei der Umsetzung der Pflegeinitiative resp. von Verfassungsartikel 117b gute Arbeit gemacht hat, ist der SBK mit den vorgeschlagenen Ausführungsbestimmungen des Bundesrats nur zum Teil einverstanden. «Die Ausbildungsoffensive erhält die Note genügend bis gut, ist aber kompliziert», sagt SBK-Geschäftsführerin Yvonne Ribi. «Beim eigenverantwortlichen Bereich, also dem Recht, bestimmte typische pflegerische Leistung ohne ärztliche Verordnung direkt über das KVG zu abzurechnen, hat der Bundesrat realitätsferne und überhöhte bürokratische Hürden eingebaut. Hier ist das Ziel klar verfehlt.»

Ausbildungsoffensive
Mit dem «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» sollen mehr Personen die höhere Berufsbildung zur diplomierten Pflegefachperson an einer höheren Fachschule oder eine Fachhochschule abschliessen. Es sieht vor, dass Bund und Kantone während 8 Jahren diese Ausbildungsoffensive mit insgesamt knapp eine Milliarde unterstützen. Die Verordnung zur Umsetzung ist in den Augen des SBK zu kompliziert. Es sind aufwendige Prozesse nötig, damit die Kantone die Bundesgelder zur Förderung der Ausbildung in Bildungsinstitutionen, Praxisbetrieben und für die direkte Unterstützung von Pflegestudierenden erhalten können.  Es bestehen Zweifel, ob die Ausbildungsoffensive so genügend Anreize setzt, um ihre volle Wirkung entfalten zu können.

Eigenverantwortlicher Bereich
Klar ungenügend umgesetzt ist der autonome Bereich, resp. die Festlegung der Pflegeleistungen, die von Pflegefachpersonen in eigener Verantwortung zulasten der Sozialversicherungen erbracht werden können.

«Im vorgeschlagenen Text zur Änderung der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) wimmelt es von Vorbehalten, Einschränkungen und Bedingungen, die darauf hinauslaufen, den autonomen Bereich der Pflege nicht anzuerkennen, resp. den Pflegefachpersonen nicht die Verantwortung über ihr Fach zu geben», kritisiert Ribi. Stattdessen würden Kontrollmechanismen eingebaut, wie etwa eine erneute Überprüfung des pflegerischen Bedarfs durch einen Arzt oder eine Ärztin nach 18 Monaten, was dem Wesen der eigenständigen Leistungserbringung widerspricht.

Zudem wird das Recht auf die eigenständige Abrechnung an überhöhte Voraussetzungen geknüpft. So wird nicht nur (wie bisher) eine zweijährige Berufserfahrung vorausgesetzt, um zulasten der OKP ohne Anordnung abzurechnen, sondern es sollen gemäss Verordnungsentwurf weitere zwei Jahre auf jedem Gebiet nachgewiesen werden, auf welchem die autonom angeordnete Leistung erbracht wird. Gemäss Aussagen des BAG ist diese Erfahrung zusätzlich zu leisten. «Das heisst im Extremfall, dass eine Pflegefachfrau, die eine sterbende krebskranke Patientin zu Hause pflegt, zusätzlich noch je zwei Jahre Berufserfahrung in der Onkologie und in der Palliativpflege nachweisen müsste, damit ihre Leistung bezahlt wird.» Der Vorschlag des Bundesrats widerspricht folglich dem verfassungsmässigen Auftrag, dem Volkswillen und dem gesetzlichen Auftrag. «Das Ziel, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und ihn als wichtigen Pfeiler der Gesundheitsversorgung anzuerkennen, wird so in keiner Weise erfüllt. Aus diesem Grund lehnt der SBK den Umsetzungsvorschlag in der aktuellen Form ab und fordert den Bundesrat auf, die Umsetzung in der KLV von Grund auf zu überarbeiten.

Medienmitteilung
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