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SBK HomeAktivitätGesamtarbeitsvertrag

Warum es einen Gesamtarbeitsvertrag braucht

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) regelt nebest dem Lohn, die Ferien, Feiertage und die Lohnnebenleistungen und erwirkt gleiche Bedingungen für alle Angestellten.

Was wir dazu sagen

In vielen traditionellen Männerberufen bestehen branchenspezifische Gesamtarbeitsverträge. Nicht so im Gesundheitswesen. Einige Pflegeinstitutionen richten deshalb die Arbeitsbedingungen nach dem GAV des Gastronomieverbandes aus.

Ebenfalls ein wichtiger Pfeiler des GAV sind die Sozialpartnerschaften zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen und der Pflicht, am runden Tisch allfällige Änderungen der Arbeitsbedingungen gemeinsam auszuhandeln.

Was wir erreicht haben

Ein Erfolgsmodell des SBK St.Gallen – Thurgau – Appenzell ist der GAV mit der Spital Thurgau AG. Der Firmenvertrag besteht seit bald 20 Jahren und wird vom Arbeitgeber und den Arbeitnehmenden als wichtiges Grundlagenpapier akzeptiert.Die Inhalte werden laufend an die neuen Bedürfnisse der Arbeitswelt im Dialog angepasst. 

Jede Unterstützung zählt

Als Mitglied unterstützen Sie das Engagement des SBK und stärken die Stimme der Pflegenden. Weitere informationen erteilt Ihnen gerne die Geschäftsleiterin unter der Telefonnummer:
 
071 223 43 66
SBK SG TG AR AI
Berufsverband Pflege
Kolumbanstrasse 2
9008 St.Gallen
Mitglieder: 071 223 43 66
Nichtmitglieder: 0900 22 30 00 (5.90 CHF/Min. ab 3. Min.)
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