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SBK HomeAktivitätSoli-Beiträge

Soli-Beitrag als Teil des GAV

Arbeitnehmende, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, leisten solidarisch einen Beitrag für die kollektiven Leistungen an die vertretenden Personalverbände.

Mitglieder erhalten Geld zurück

SBK-Mitglieder können den geleisteten Beitrag von ihrem Verband wieder zurückfordern. Dies reduziert indirekt den Mitgliederbeitrag.
Den entsprechenden Rückforderungsbeleg erhalten alle Mitarbeitenden, die einem GAV unterstehen, anfangs Jahr mit ihrer Lohnabrechnung. Die Rückerstattung erfolgt jeweils bis Ende März. Rückforderungen sind rückwirkend bis max. 5 Jahre möglich.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Die Geschäftsleiterin gibt Ihnen gerne Auskunft unter der Telefonnummer:
071 223 43 66
SBK SG TG AR AI
Berufsverband Pflege
Kolumbanstrasse 2
9008 St.Gallen
Mitglieder: 071 223 43 66
Nichtmitglieder: 0900 22 30 00 (5.90 CHF/Min. ab 3. Min.)
info@sbk-sg.ch
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 16.30 Uhr
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